FAQ

Wer bzw. was wird gefördert?

  • Veranstaltungen, Ensembles, die überwiegend zeitgenössische österreichische Musik aller Sparten von lebenden Urheber:innen präsentieren
  • Wettbewerbe im Bereich Musik oder Musik/Wort
  • Präsentation österreichischer Musik bei nationalen und internationalen Musikmessen, Musikkongressen, Tagungen, etc.
  • Verbände, Organisationen und sonstige Musikinstitutionen

Die Förderung erfolgt nach diesen Richtlinien (pdf).

Wer bzw. was wird nicht gefördert?

  • Einzelprojekte (zB Einzelaufführung, Konzerte mit einem/einer Komponist:in oder Autor:in, einzelne Bands, Opern, Operetten, Musicals etc.)
  • Bild- und Tonträgerproduktionen (zB Videos, DVDs, CDs etc.)
  • Druckwerke (Noten, Bücher etc.)

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Das Ansuchen muss online eingereicht, vollständig ausgefüllt und abgeschlossen sein. Bei dem Nachweis der unterstützten AKM Mitglieder (Werkangabe des detaillierten Programms bei Konzerttätigkeiten, unterstützte Mitglieder bei anderen Projekten) ist der bürgerliche Vor- und Zuname (kein Pseudonym und kein Bandname) der Urheberin bzw. des Urhebers (Komponist:in, Autor:in) anzugeben. Der Nachweis über die widmungsgemäße Verwendung einer vorangegangenen Förderung muss erbracht und zurückliegende Förderungen abgeschlossen sein (siehe Informationen & allgemeine Bedingungen und Auflagen für Förderungen).

Einreichfrist

Die online Förderansuchen müssen spätestens zum Einreichschluss ( d.h. 21 Tage vor der jeweiligen Sitzung) vollständig ausgefüllt und abgeschlossen sein. Später abgeschlossene Ansuchen werden zur Beurteilung für die darauffolgenden Sitzung in Evidenz gehalten. Die Ansuchen werden nach dem Datum ihres Einlangens gereiht und behandelt. Eine allfällige Zuerkennung von Fördergeldern erfolgt nach Maßgabe der verfügbaren Budgetmittel. Die aktuellen Sitzungstermine finden Sie auf der Startseite.

Wie funktioniert die Abrechnung und Auszahlung?

Nach Zuerkennung einer Förderung erhält der Förderwerbende ein offizielles Förderschreiben. Bei Förderungen für öffentliche Konzertveranstaltungen erhält der Förderwerbende zunächst 50 % der bewilligten Förderhöhe ausbezahlt. Nach Beendigung des Projekts sowie Fertigstellung der Abrechnung inklusive allen geforderten Nachweisen und Unterlagen werden die restlichen 50 % der bewilligten Förderung ausbezahlt.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung!

Wichtige Informationen

Bevor Sie Ihren Förderantrag einreichen, machen Sie sich mit den allgemeinen Bedingungen und Auflagen zu Ihrem Ansuchen vertraut.